Die Charité hat den Tarifvertrag Entlastung (TV-E) gekündigt und versucht jetzt, die Erfolge von 2021 zurückzudrehen. Emma L., Pflegefachkraft bei der Charité, berichtet über die bisherige Realität des Charité-Entlastungspunkte-Systems, die erschwerten Streikbedingungen und die geplanten Angriffe auf die Belegschaft und auf die Patient:innen.
Die Charité kündigte im April den Tarifvertrag der Gesundheitsfachberufe zum 31.12.2026. Die offizielle Pressemitteilung der Charité rechtfertigt die Kündigung des bundesweit wegweisenden Tarifvertrages für eine Entlastung von Gesundheitsfachberufen mit dem Beschluss des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes und der Krankenhausreform. In der im Juli veröffentlichten Pressemitteilung wird von „überzogenen Forderungen“ gesprochen, die „Patienten und Personal gefährden“.
Doch welche Forderungen haben die Arbeiter*innen? Um das zu verstehen, muss der gekündigte Tarifvertrag betrachtet werden, der 2021 von Gesundheitsfachkräften von Vivantes, Charité und deren Subunternehmen erstreikt wurde.
In einem mehrwöchigen Streik im Sommer/Herbst 2021 wurde ein Tarifvertrag erkämpft, der verbindliche Personalbesetzungen und ein Belastungsausgleichsystem beinhaltet. Es wurden sogenannte Ratios erstellt, die in unterschiedlichen Fachbereichen beispielsweise festhielten, wie viele Patient*innen von einer Pflegefachkraft versorgt werden sollen, um eine bedarfsgerechte Pflege sowohl für die Patient*innen als auch für die Pflegenden zu ermöglichen. Damit diese Ratios aber auch eingehalten werden und es ein Kontrollsystem gibt, wurden die sogenannten CHEPs (Charitéentlastungspunkte) entwickelt. Fünf belastete Dienste, welche durch die Nichteinhaltung von Ratios zustande kommen, ergeben einen CHEP, welcher einem 8-Stunden Zeitwert gleichkommt. Außerdem gibt es unter anderem auch einen CHEP-Punkt, wenn Pflegende sich in bestimmten Gewaltsituationen wiederfinden oder eine Leasingquote überschritten wird. Die CHEPs können unterschiedlich genutzt werden. Die wichtigsten Verwendungen sind entweder die finanzielle Auszahlung, der Freizeitausgleich oder die Einzahlung in ein Altersteilzeitkonto. Das Ergebnis dieses Tarifvertrages in den letzten Jahren: Die Ratios wurden vermehrt eingehalten und es wurde mehr pflegerisches Personal vom Klinikum eingestellt, da es sonst zu finanziellen Belastungen der Klinik gekommen wäre. Gleichzeitig erhielt das Personal, wenn es zu belasteten Diensten kam, einen Ausgleich.
Es ging in dem Streik von 2021 also nicht primär um höhere finanzielle Vergütung, sondern um ein Messinstrument und Belastungsausgleichsystem, welches Pflegende entlastet, sie vor dem Burnout oder anderen berufsbedingten Erkrankungen rettet und eine gute Patient*innenversorgung bedarfsgerecht und realisierbar macht.
In den neuen Tarifverhandlungen spielen die CHEPs eine große Rolle. Die Charité möchte diese nicht ganz beseitigen, aber einschränken und ihre Anwendung und ihren Wert stark beschneiden. Ein CHEP soll nicht wie bis jetzt aus fünf belasteten Schichten bestehen, sondern aus 15. Der CHEP, den Pflegende erhalten, wenn sie bestimmten Gewalteinflüssen ausgesetzt werden, soll abgeschafft werden, weil die Gewalteinflüsse laut Charité ein „Berufsrisiko“ darstellen würden. Wenn ich als Pflegekraft in der Rettungsstelle von stark alkoholisierten Patient*innen tätlich angegriffen werde, ist dies in ihrer Argumentation ein individuelles Berufsrisiko, und sie können mir leider keine Entlastung in Form eines freien Tages oder einer finanziellen Entschädigung anbieten. In die starke Beschneidung des Ausgleichsystems reiht sich auch ein, dass Pflegende, die nach 15 belasteten Schichten endlich einen CHEP verdienen, diesen CHEP nur dreimal im Jahr statt jeden Monat als Freizeitausgleich verwenden können.
Die Ratios und wie sie aussehen, bzw. beschnitten werden sollen, sind auch im Gespräch der aktuellen Tarifverhandlungen. Solange aber der Wert und die Wirkung der CHEPs stark eingeschränkt ist, nützen auch die besten Ratio-Regelungen nichts.
Die Charité promotet die CHEPs seit 2021 als eigene Innovation, wirbt mit Werbesprüchen wie „Unsere Mitarbeitenden genießen bei uns CHEP-Behandlung“ und lässt das kleine Detail aus, dass sie in einem der längsten Streiks von Gesundheitsfachberufen in Deutschland hart erkämpft wurden.
Ein weiterer Streitpunkt in den Tarifverhandlungen ist die Frage, ob Auszubildende in den Gesundheitsfachberufen der Radiologie und Nuklearmedizin als entlastendes Personal in die Ratios eingerechnet werden sollen. Für die Charité soll es keine Rolle spielen, ob die Auszubildenden sich im ersten oder dritten Ausbildungsjahr befinden. Es liegt auf der Hand, dass eine Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr selbstverständlich noch keine große fachliche Kompetenz hat und dass Auszubildende unabhängig von ihrem Ausbildungsjahr diese Verantwortung nicht tragen sollten.
Letzte Woche rief die Gewerkschaft Verdi zu Warnstreiks vom 2. bis 4.9.2026 an der Charité auf, da es zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis in den Verhandlungen kam. Im Gesundheitswesen kann nicht die komplette Arbeit niedergelegt werden, da viele schwerstkranke Patient*innen von unserer Versorgung abhängig sind. Ein Streik wird über so genannte Notdienstbesetzungen geregelt. Als Pflegende melde ich mich, wenn ich streiken möchte, zu Beginn eines Streiktages am Streikposten. Wenn die Besetzung auf Station unter die Notdienstgrenze fällt, werde ich auf Station gerufen, zähle aber offiziell als Streikende.
Anfang letzter Woche zog die Charité vors Arbeitsgericht Berlin und bekam Recht bei ihrer Forderung von einer höheren Besetzung der Notdienste. Diese Besetzung ist in vielen Bereichen (auch auf meiner Station) besser als die reelle Besetzung einer normalen Schicht. Das heißt: Auch wenn die Dienstbesetzung für unsere Verhältnisse überdurchschnittlich hoch ist, werde ich auf die Station geschickt, weil die Besetzung laut Notdienstgrenze noch nicht hoch genug ist. Mit dieser absurd guten „Notdienstratio“ können fast alle elektiven OPs oder Eingriffe stattfinden, keine Stationen werden gesperrt, der Druck auf die Arbeitgeber*innen ist verhältnismäßig gering und der Streik verliert stark an Wirkung. Diese Entscheidung des Arbeitsgerichtes Berlin schränkt unser Streikrecht stark ein, denn wie kann ein Streik im Gesundheitswesen wirkungsvoll sein, wenn die Notdienstbesetzungen besser als die realen Schichtbesetzungen sind?
Viele meiner Kolleg*innen arbeiten seit Jahren, wenn nicht gar Jahrzehnten in der Pflege. Betreuen seit Jahrzehnten schwerstkranke Patient*innen, haben während der Corona-Pandemie freiwillig auf Covid-Intensivstationen gearbeitet und sich und Angehörige gefährdet. Immer wieder und besonders in Streikfällen fällt auf, dass es ohne Pflegende zu einem kompletten Zusammenbruch des Gesundheitssystems kommt. Es ist offensichtlich, dass die katastrophalen Entscheidungen der Bundesregierung wieder vermehrt dazu führen werden, dass strukturelle Probleme durch die erhöhte Belastung der Beschäftigten „gelöst“ werden, während die Bedingungen in den Krankenhäusern sich trotz des schon maroden Systems noch weiter verschlechtern. Dass diese sich immer weiter verschärfenden Konflikte im Gesundheitssystem auch genutzt werden, um die finanziellen Probleme auf die Arbeiter*innen abzuwälzen, ist auch nichts Neues. Doch eine Pressemitteilung mit dem Titel „Überzogene Forderungen bei Tarifverhandlungen gehen zu Lasten von Patienten und Mitarbeitenden“ zu veröffentlichen, obwohl es lediglich um die Erhaltung eines Tarifvertrags geht, der für festgeschriebene Schichtbesetzungen und deren Kontrolle steht, ist an Realitätsverzerrung kaum zu überbieten.
Am 14.9. wird es zu weiteren Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft Verdi und der Charité kommen. Trotz der Streikeinschränkungen und der absurden Forderungen der Charité lassen wir uns nicht einschüchtern und werden weiter für faire Arbeits- und Krankenhausbedingungen für uns und unsere Patient*innen kämpfen!

