Auf dem Bundesparteitag in Potsdam wurde ein Kompromissvorschlag zum Thema Palästina und Israel angenommen. Trotz massivem Druck hielt die Bundesarbeitsgemeinschaft ihren Ersetzungsantrag aufrecht. Carlos Quiñones schreibt über die Verhandlungen, über den neuen Beschluss und über das Drittel, das weiterhin außerhalb des Kompromisses steht.
Dieser Text beschränkt sich auf eine Darstellung der Ereignisse rund um den Ersetzungsantrag der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Palästinasolidarität und den letztlich angenommenen Kompromissantrag, weil ich hier selbst als Teil des Verhandlungsteams der BAG Palästinasolidarität einen besonderen Einblick in den Prozess erhielt.
Mein Genosse Peter Mercer hat einen guten Überblick über den Inhalt des Ersetzungsantrags geschrieben, sodass ich hier nichts wiederholen brauche. Mir war aber schon während der Verhandlungen klar, dass es wichtig sein würde, meine persönlichen Beobachtungen aufzuschreiben.
Am 26. Mai nahm ich an einem unverbindlichen Vorgespräch der BAG mit dem damaligen Parteivorsitzenden Jan van Aken teil. Am 15. Juni gab es dann ein Treffen mit Vertreter:innen des Parteivorstands (PV), der BAG Schalom, des Landesverbands (LV) Thüringen, der Antikapitalistischen Linken (AKL), des LV Baden-Württemberg, mit zwei palästinasolidarischen Bundestagsabgeordneten und uns (Ich erinnere mich nicht, ob auch die BAG Frieden und internationale Politik vertreten war). Baden-Württemberg wurde vertreten durch zwei sehr junge palästinasolidarische Genoss:innen und forderte das Weglassen des Existenzrechts Israels und die Anerkennung des Genozids durch die Partei. Alle palästinasolidarischen Verhandlungsteilnehmer:innen argumentierten, dass der Begriff Existenzrecht falsch oder zumindest irreführend sei. Man einigte sich darauf, dass ein Kompromissvorschlag zu einem Absatz verfasst werden sollte, und zwar auf der Basis eines Vorschlags des Parteivorstands. Der am Folgetag präsentierte Vorschlag enthielt das Existenzrecht Israels, schwächte aber das Bekenntnis der Partei zu diesem Existenzrecht rhetorisch ein wenig ab. Er wurde von der Gegenseite sofort abgelehnt, sodass ich erfuhr, dass der LV Baden-Württemberg seine Änderungsanträge folglich nicht zurückziehen würde.
Am Freitag, dem ersten Tag des Bundesparteitags in Potsdam, kam es zunächst zu einer gut besuchten linken Delegiertenvernetzung in einem Zelt, bei dem nicht viel bei rumkam. Gegen den Ersetzungsantrag sprach sich hier meines Wissens nur die Genossin Ellen Brombacher von der Kommunistischen Plattform aus.
Am Nachmittag fing dann die Verhandlung in Präsenz an. Als BAG Palästinasolidarität haben wir gesagt, dass wir unseren Ersetzungsantrag nicht zurückziehen würden. Es war uns von Anfang bewusst gewesen, dass der Parteivorstand sich weigern würde, unsere Kernpunkte zu akzeptieren. Da wir als BAG Palästinasolidarität nicht mehr verhandelten, konnten wir den verhandelnden Genoss:innen nicht wirklich beistehen. Von Anfang an stellten die Genoss:innen hinter den Änderungsanträgen klar, dass sie bereit wären, das Existenzrecht beizubehalten, wenn sie im Gegenzug eine Anerkennung des Genozids durch die Partei erhielten. Wir von der BAG Palästinasolidarität wussten zwar, dass grundsätzliche eine Einigung angestrebt wurde. Aber wir waren nicht über die genaue Verhandlungslinie informiert worden. Ich habe im Nachhinein verstanden, dass das unter anderem daran lag, dass diese grobe Linie sehr kurzfristig festgelegt worden war. Obwohl etwas Bescheidenes gefordert wurde, nämlich eine Anerkennung des Genozids durch den Parteitag nach zweieinhalb Jahren, kam es erst nach längeren Verhandlungen zu einem Kompromiss. Dass eine Einigung akzeptiert wurde, hatte offensichtlich auch etwas mit dem Einfluss von Abgeordneten und Funktionsträger:innen zu tun, die selbst nicht bei den Verhandlungen dabei waren, die aber verhindern wollten, dass die Verhandlungen platzen und es nicht zu einem Kompromiss kommt.
Gegen Abend kam es zu zwei längeren Reden, einmal von Vered Berman, dessen Mutter während der zweiten Intifada getötet wurde, und Aida Touma-Suleiman von Chadasch. Vered Bermans Rede war berührend und enthielt den Aufruf, jüdische Sicherheit nicht so aufzufassen, als stünde sie im Widerspruch zu palästinensischer Freiheit. Die Rede von Aida Touma-Suleiman enthielt eine Reihe konkreter Ratschläge. Doch auf dem Parteitag war kein Raum für eine Reflexion über das Gesagte.
Als es schließlich zur Debatte über die Anträge kam, hatten die meisten Delegierten wohl kaum eine Vorstellung davon, worin der Kompromissvorschlag nun genau bestand. Die vielen Details gingen in der Versöhnungsstimmung unter, die der Parteivorstand und insbesondere der ausgehende Vorsitzende mit seinen Reden zu erzeugen versuchte. Die begrenzte Debatte verunmöglichte einen wirklichen Vergleich zwischen den beiden Seiten. Statt über die Inhalte ging es nun darum, dass ein Kompromiss erreicht worden sei, und dass das an sich gut sei. Da die Genossin Cansın Köktürk und der baden-württembergische Genosse selbst an den Verhandlungen teilgenommen hatten, waren ihre Reden zwar inhaltlich kritisch gegenüber dem Kompromissantrag, doch sie waren nicht explizit gegen ihn gerichtet. Die Genossin Özlem Demirel hielt auch eine palästinasolidarische Rede, sprach sich aber für den Kompromissvorschlag aus. Damit der Kontext der einzelnen Aussagen nicht ausgeblendet wird, gebe ich hier einfach die ganze Rede wieder:
»Liebe Genossinnen und Genossen, ich möchte unglaublich Aida und Vered danken für ihre Reden. Ich möchte Ihnen danken, weil sie uns deutlich vor Augen geführt haben, was das, was gerade in Gaza, in Palästina, im kompletten mittleren und nahen Osten, also in Westasien passiert, für die Menschen bedeutet. Und ich möchte ihnen danken, weil Aida uns klar bestimmte Dinge mitgegeben hat. Sie hat gesagt: Wir als Partei, als deutsche Linke, haben eine besondere Verantwortung, und zwar die Verantwortung, die Komplizenschaft der Bundesrepublik Deutschland in diesem Genozid zu benennen. Und der Kompromiss, mag er die eine oder andere Seite nicht zufriedenstellen, widmet sich genau dieser Aufgabe. Liebe Genossinnen und Genossen, Solidarität mit Palästina, der klare Kampf gegen Antisemitismus, das ist für uns Linke kein Selbstzweck, das ist für uns Linke DNA, weil wir einen klaren politischen Auftrag haben, nämlich für Gerechtigkeit, für Frieden, für alle Menschen auf dieser Welt zu kämpfen. Und das ist unser Auftrag. Lasst uns den bitte annehmen. Der nahe Osten, liebe Genossinnen und Genossen, brennt. Wir haben gesehen, was Israel gerade mit den Palästinensern macht. Und wir haben gesehen, wie Israel mehrere Nachbarstaaten angegriffen hat. Und wir haben beobachtet, wie die Bundesregierung dazu geschwiegen hat. Und liebe Genossinnen und Genossen, während die Bundesregierung dazu geschwiegen hat, wurden unzählige Kinder in diesem Krieg ermordet. Und das ist nicht akzeptabel. Aber was passiert ist, hat nicht nur die Menschen dort traumatisiert. Was wir in Deutschland verstehen müssen, ist, dass eine ganze Jugend in Deutschland mit einem Genozid im Livestream großgeworden ist. Und diese Jugend hat gemerkt, dass diese Bundesregierung, dass die westlichen Staaten eben von Doppelmoral durchzogen sind. Und ich finde, wir müssen auch hier unserer Jugend Danke sagen. Danke, liebe Genossinnen und Genossen, dass ihr auch unsere Partei wachgerüttelt habt. Im November 23, kurz nach den schrecklichen Bildern des 7. Oktober, hatten wir einen Parteitag, und ich gehörte zu denjenigen, die einen Antrag eingebracht haben. Und liebe Genossinnen und Genossen, es war eine verdammt schwierige Debatte, ich war zudem noch Kandidatin. Und ich möchte sagen: Heute sind wir weiter. Heute sind wir weiter, weil wir als Partei gemeinsam dazu gelernt haben. Heute sind wir weiter, weil wir uns der Realität in Westasien nicht verschließen. Und das ist ein guter Ausgangspunkt. Liebe Genossinnen und Genossen, Antimilitarismus ist kein Selbstzweck. Wir haben als Partei eine Verantwortung. Lasst uns geschlossen als Partei diese Verantwortung ernst nehmen. Lasst uns bitte eine klare Stimme in Deutschland sein, die den Völkermord verurteilt. Danke Jan für diesen Kompromiss!«
Die BAG-Bundessprecherin Nicolette Naumann und ich hatten nicht die Zeit, um auf die vielen Reden einzugehen. Wir nutzten die begrenzte Zeit so gut es ging. Am Ende baten wir um eine Auszählung: 164 Delegierte stimmten für den Ersetzungsantrag der BAG (30,5%), 339 dagegen (63%), 35 (6,5%) enthielten sich.
Fortschritt?
In der BAG und unter palästinasolidarischen Menschen in der Partei und außerhalb von ihr wird jetzt über die Bedeutung der neuen Beschlusslage der Linken und des Abstimmungsergebnisses viel diskutiert. Aus meiner Sicht enthält der neue Beschluss wenige substantielle Verbesserungen, und die Verbesserungen, die es gibt, werden sich kaum auf die Kommunikation der Partei auswirken.
1. Genozid
Offensichtlich ist es der erste Parteitagsbeschluss, in dem Die Linke den Genozid in Gaza anerkennt. Doch der Parteirat hat bereits am 30. November 2025 einen Beschluss gefasst, in dem es heißt: »Die Linke schließt sich der Einschätzung von Amnesty International, sowie von Human Rights Watch an, dass Israels Krieg gegen die palästinensische Zivilbevölkerung einen Völkermord darstellt, und kritisiert die anhaltende Gewalt, Kriminalisierung und Vertreibung in der Westbank und den Golan Heights«. Natürlich legitimiert ein Parteitagsbeschluss diesen Parteiratsbeschluss. Doch gleichzeitig enthält er auch eine Abschwächung: »Wir sprechen uns klar dagegen aus, Menschen, die Zweifel daran haben, dass der juristische Tatbestand des Genozids erfüllt ist, fälschlicherweise zu unterstellen, sie würden damit die israelischen Kriegsverbrechen leugnen oder gar unterstützen«.
2. Zweistaatenlösung
Der Beschluss ist meines Wissens auch der erste, der die Zweistaatenlösung problematisiert. „Aufgrund veränderter politischer Bedingungen werden Lösungsansätze aus der Vergangenheit neu überdacht. So ist die klassische Zweistaatenlösung – mit zwei getrennten und womöglich voneinander abgeschotteten Staaten – aufgrund der großen Präsenz völkerrechtswidriger israelischer Siedlungen in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten aktuell als realistische Option für eine gerechte Befriedung des Konfliktes immer weiter in die Ferne gerückt. Unter israelischen wie palästinensischen Intellektuellen sowie in Teilen von Wissenschaft und Zivilgesellschaft wächst die Zustimmung zu einer israelischpalästinensischen Konföderation. Zugleich werden in einzelnen politischen Debatten der EU und im Umfeld der Vereinten Nationen konföderative und andere integrative Varianten der Zweistaatenlösung erörtert. Solche Modelle gewährleisten größtmögliche Bewegungsfreiheit bei gleichzeitiger voller und gleichberechtigter Selbstbestimmung beider Völker. Grundlage für jede Lösung ist jedoch die sofortige Anerkennung eines Staates Palästinas, um dem palästinensischen Volk überhaupt eine Möglichkeit zur Selbstbestimmung und -entfaltung geben zu können.“
Es ist bemerkenswert, dass die Tatsache, dass der Gazastreifen unbewohnbar gemacht worden ist, nicht als Argument gegen die „klassische Zweistaatenlösung“ angeführt wird. Jedenfalls wird im Antrag auf absolute Weise an der Idee festgehalten, dass im Sinne jüdischer Sicherheit und der Selbstbestimmung ein Staat notwendig sei, der eine jüdische Mehrheit hat. Sonst ergibt die Formulierung „Solche Modelle gewährleisten größtmögliche Bewegungsfreiheit bei gleichzeitiger voller und gleichberechtigter Selbstbestimmung beider Völker“ keinen Sinn. Aus demselben Grund heißt es auch: „Als Schutzraum für Jüdinnen und Juden kommt dem Staat Israel dabei eine besondere historische und gegenwärtige Bedeutung zu“. Das Prinzip der Gleichberechtigung ist so anzupassen, dass die Bewohner:innen Gazas und der Westbank (oder eines relativ ähnlichen Gebiets) innerhalb dieses Gebiets wahlberechtigt sein sollen, aber nicht in Israel, damit dort die Wähler:innenschaft mehrheitlich jüdisch bleibt.
3. Rückkehrrecht
Für diese Interpretation spricht auch, dass das Rückkehrrecht eigentlich nicht bedingungslos gefordert wird. Es ist nur die Rede von der „Notwendigkeit einer Verhandlung über die Rückkehr palästinensischer Flüchtlinge, wie sie in den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates Nr. 242 und Nr. 338 sowie den Resolutionen der UN-Generalversammlung Nr. 194 und Nr. 3236 vorgesehen sind“. Das Rückkehrrecht ist zwar laut Resolution Nr. 3236 unveräußerlich, es wird aber nicht die sofortige Umsetzung der Resolutionen gefordert, sondern eine Verhandlung über die Rückkehr. Dass in diesem Zusammenhang über bestimmte Fragen (etwa die Wohnungsfrage) Verhandlungen stattfinden müssen, ist völlig einleuchtend. Was nicht einleuchtend ist, ist, dass der israelische Staat anerkannt werden sollte als legitimer Vertreter der verschiedenen Interessen von Bewohner:innen im israelischen Staatsgebiet. Ebenso unklar ist, in welchem Zusammenhang solche spezifischen Verhandlungen stehen sollen zur Öffnung der Grenzübergänge, insbesondere jetzt, wo der Gazastreifen für mehrere Jahrzehnte im Grunde unbewohnbar sein wird.
4. Existenzrecht
Einige mögen vielleicht hoffen, dass unsere Parteivorsitzenden von nun an mit Zohran Mamdani zumindest sagen: »I believe in Israels right to exist as a state with equal rights«. Das bezweifle ich. Aber wenn sie es sagen, dann hätte es auch davor schon gesagt werden können. Sogar auf dem Augsburger Parteitag im November 2023, als viele sich nicht einmal hinter einen Waffenstillstand stellen wollten, hieß es: „Wenn es nicht gelingt, Gleichberechtigung für alle in Israel und Palästina lebenden Menschen herzustellen, werden die islamistische Hamas und andere reaktionäre Kräfte stets vom Leid der Palästinenser profitieren“. Die Frage ist, ob unsere Vorsitzenden und Abgeordneten durch diesen Beschluss in irgendeiner Weise dazu gebracht werden, diese Gleichberechtigung so auszulegen, dass sie keine bloße Phrase ist, dass die individuellen und kollektiven Rechte von Palästinenser:innen, einschließlich ihr Rückkehrrecht, benannt und ohne weitere Bedingungen eingefordert werden. Dafür spricht eigentlich nur, dass die Gleichberechtigung in einer der Kompromissformulierungen konkretisiert wurde: „Jede nachhaltige Friedenslösung in der Region muss auf der vollen bürgerlichen und politischen Gleichberechtigung aller dort lebenden Menschen beruhen, unabhängig von Herkunft, Religion oder Nationalität“. Eine so beschriebene Gleichberechtigung ist eigentlich nicht gegeben, ohne dass beide nationalen Gruppen sich auf der Basis einer freien, von Mehrheiten getragenen Entscheidung und der Achtung des Rückkehrrechts entweder dazu entschließen, Teil eines gemeinsamen Staates, bzw. einer größeren Föderation zu werden, oder aber getrennte, vollständig demokratische Staaten zu errichten, sodass die politischen Rechte der Menschen sich auf verschiedene Staaten beziehen.
Doch genau gegen diese Freiwilligkeit, gegen wirkliche Selbstbestimmung sowohl von Palästinenser:innen als auch von jüdischen Israelis, richtet sich der Rest des Beschlusses. Gleichberechtigung und Selbstbestimmung werden nicht als Bedingung für eine akzeptable Zweistaatenlösung definiert, sondern Gleichberechtigung und Selbstbestimmung müssen sich fügen, damit der gegenwärtige israelische Staat ein mehrheitlich jüdischer Staat bleibt.
5. Selbstbestimmung
„Wir stehen zum Existenzrecht Israels und für gleiche Rechte aller Menschen in Israel. Ebenso stehen wir zum Existenzrecht Palästinas und für gleiche Rechte aller Menschen in Palästina.“
Existenzrechte von Staaten sind unvereinbar mit dem Prinzip der Volkssouveränität und mit dem Selbstbestimmungsrecht. Wenn Israel ein Existenzrecht hat und Palästina ein Existenzrecht hat, wenn also die Zweistaatenlösung ein Existenzrecht hat, dann folgt daraus, dass weder jüdische Israelis noch Palästinenser:innen ein Selbstbestimmungsrecht haben. Zum Selbstbestimmungsrecht gehört die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis mit anderen Staaten zu vereinen. Ein Staat, der ein eigenes „Existenzrecht“ gegenüber seinen Bewohner:innen beansprucht, nimmt all seinen Bewohner:innen die Möglichkeit, frei darüber zu entscheiden, in was für einem Staat sie leben wollen (weshalb ein solcher Staat auch keine Demokratie sein kann). In einem solchen Staat hat keine nationale Gruppe ein Selbstbestimmungsrecht. Wenn die Zweistaatenlösung ein Existenzrecht hat, dann gibt es weder in Israel noch in Palästina für irgendwen ein Selbstbestimmungsrecht, weil die Zweistaatenlösung dann keine freie Entscheidung mehr ist. 31 Mal wird im Beschluss das Wort Selbstbestimmung erwähnt, obwohl der Beschluss sich in der Argumentation gegen das Selbstbestimmungsrecht sowohl von Palästinenser:innen als auch von jüdischen Israelis stellt.
Niederlage oder Erfolg?
Auf dem Auswertungstreffen der BAG nach dem Bundesparteitag, bei dem über 130 Genoss:innen anwesend waren, wurde unter anderem darüber diskutiert, ob wir das Ergebnis als Erfolg bewerten können oder nicht. Wir waren uns einerseits darüber einig, dass es richtig war, den Ersetzungsantrag nicht zurückzuziehen. Andererseits waren fast alle der Meinung, dass die in der neuen Beschlusslage enthaltenen Verbesserungen uns nicht wirklich oder nicht viel voranbringen.
Trotzdem markiert der Parteitag in gewisser Weise einen Fortschritt. Immer wieder wurde Druck gemacht auf die BAG, damit sie ihren Ersetzungsantrag zurückzieht. Dieser Druck wurde in erster Linie durch die Einigungsbestrebungen des Parteivorstands erzeugt. Aber er kam auch von bestimmten Abgeordneten und Amtsträger:innen, die verhindern wollten, dass der „linke Flügel“ sich durch den Ersetzungsantrag „spaltet“. Diese prominenten Genoss:innen wollten eine Abstimmung verhindern, um sich dem Willen eines relevanten Teils ihrer Basis nicht stellen zu müssen. Dank der Aufrechterhaltung des Ersetzungsantrags konnte ein Drittel der Delegierten deutlich sagen, dass sie mehr von ihnen fordern.
Es steht offen, ob die BAG ihre Relevanz in den kommenden Monaten und Jahren beibehalten wird. Aber die Mitglieder werden nicht so schnell weggehen. Wenn sie langfristig etwas erreichen wollen, dann müssen sie sich organisieren und von den palästinasolidarischen Abgeordneten und PV-Mitgliedern fordern, dass sie in den kommenden Auseinandersetzungen die Delegierten, die außerhalb des Kompromisses standen, vertreten. Denn diese 164 Delegierten stehen für viele tausende Parteimitglieder und für unzählige Menschen außerhalb der Partei, die in Bezug auf die Freiheit und die Rechte von Palästinenser:innen keine Kompromisse dulden werden.

